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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07   

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https://dejure.org/2007,12340
LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07 (https://dejure.org/2007,12340)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2007 - 8 Sa 125/07 (https://dejure.org/2007,12340)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 8 Sa 125/07 (https://dejure.org/2007,12340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz als "an sich" wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz als "im Einzelfall" wichtiger Grund zur ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; AGG § 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen - Betriebsratsanhörung unter Bezugnahme auf beigefügte Tatschilderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07
    Die sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Grund zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB; BAG vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/95 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20; LAG Hamburg vom 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 - LAG Sachsen vom 19.08.1997 - 7 Sa 870/96 -).

    Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG vom 25.03.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 02.05.1958 - 2 AZR 607/57

    Tod eines rheinischen Nur-Notars - Erben - Notariatsangestellter - Kündigung aus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07
    Die sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Grund zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB; BAG vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/95 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20; LAG Hamburg vom 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 - LAG Sachsen vom 19.08.1997 - 7 Sa 870/96 -).
  • LAG Hamburg, 21.10.1998 - 4 Sa 53/98

    Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belustigung am

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07
    Die sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Grund zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB; BAG vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/95 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20; LAG Hamburg vom 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 - LAG Sachsen vom 19.08.1997 - 7 Sa 870/96 -).
  • LAG Sachsen, 19.08.1997 - 7 Sa 870/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund außerordentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07
    Die sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen an ihrem Arbeitsplatz stellt einen "an sich" wichtigen Grund zur außerordentlichen Grund zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - AP Nr. 189 zu § 626 BGB; BAG vom 09.10.1986 - 2 ABR 24/95 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 20; LAG Hamburg vom 21.10.1998 - 4 Sa 53/98 - LAG Sachsen vom 19.08.1997 - 7 Sa 870/96 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 410/08

    Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit,

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG vom 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - Rz. 18 - zitiert nach JURIS - mit einer Vielzahl von weiteren Nachweisen; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 8 Sa 125/07 - Rz. 29, zitiert nach JURIS).
  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

    Gleiches gilt für die Berührungen unter dem T-Shirt am Rücken bis zum BH von Frau N. (vgl. zu einer Berührung an der Kleidung LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07 als sexuelle Belästigung).

    Insgesamt überwiegt daher das Interesse der Beklagten an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich gegenüber dem Interesse des Klägers, das Arbeitsverhältnis jedenfalls noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (i.E. ähnl. LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 8 Sa 125/07).

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